- Was gilt
- Seit dem 2. August 2026 muss ein KI-System, das mit Menschen spricht, sagen, dass eine KI spricht, außer es ist ohnehin offensichtlich. So steht es in Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung.
- Darum kümmern wir uns
- Ihr Assistent sagt zu Beginn jedes Gesprächs, dass eine KI spricht. Diese Ansage lässt sich nicht abschalten.
- Was gilt
- Eine Gesprächsaufnahme braucht die Einwilligung des Anrufers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Nach Auffassung der Datenschutzkonferenz muss er aktiv zustimmen, Schweigen reicht nicht.
- Darum kümmern wir uns
- Der Assistent fragt zu Beginn, ob er aufzeichnen darf. Stimmt der Anrufer nicht zu, speichern wir nichts vom Inhalt des Gesprächs. Ein Assistent ohne gespeicherte Aufnahme fragt nicht nach. Er behält weder Aufnahme noch Transkript, und von seinen Anrufen bleibt die Zusammenfassung.
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung
- Was gilt
- Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, schließen Sie mit ihm einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, was der Dienstleister mit den Daten tun darf und welche weiteren Dienstleister er einsetzt.
- Darum kümmern wir uns
- Für die Gesprächsdaten sind wir Ihr Auftragsverarbeiter. Den Vertrag schließen wir vor dem ersten echten Anruf, und unseren Mustervertrag schicken wir Ihnen auf Wunsch vorab.
Gesprächsdaten in den USA
- Was gilt
- Personenbezogene Daten dürfen die EU nur mit einer Grundlage nach Art. 44 ff. DSGVO verlassen, etwa einem Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln.
- Darum kümmern wir uns
- Twilio und Retell AI verarbeiten die Gesprächsdaten in den USA. Für Twilio gilt das EU-U.S. Data Privacy Framework, für Retell gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission. Kundenportal und Datenbank laufen in Deutschland.